Aktuelle Nachrichten
01.02.2022
Unsere Corona-Besucherregelung
Testpflicht für alle Besucher - unabhängig vom Impfstatus
Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit dem 15. November 2021 ist der Zugang in unsere Einrichtung für alle Personen - unabhängig vom Impfstatus - nur noch mit gültigem Antigen-Schnelltest (PoC-Test) möglich. Bitte zeigen Sie Ihr Testergebnis beim Betreten der Einrichtung an der Pforte vor.
Gesetzliche Grundlage: Infektionsschutzgesetz §28 vom 24.11.2021
Unsere aktuelle Besucherregelung finden Sie hier.